Allgemeines - Geltungsbereich

Garantiebedingungen

Allgemeines – Geltungsbereich

1.  Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden – mit Ausnahme unseres Internetversandhandels, für den gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2.  Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbedingungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3.  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt

Vertragsschluss

1.  Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren in Katalogen, Werbebroschüren, in unseren Einrichtungshäusern oder im Internet stellen kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, selbst ein Vertragsangebot abzugeben, bzw. die Ware zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.  Der Kunde ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.

3.  Der Vertrag kommt zustande durch Annahme der Bestellung durch uns, durch Erfüllung des Kaufvertrages durch uns, spätestens jedoch drei Wochen nach Bestelldatum, wenn wir nicht bis dahin das Vertragsangebot schriftlich abgelehnt haben.

4.  Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

5.  Ebenso sind wir berechtigt, die Annahme der Bestellung von einer angemessen Anzahlung abhängig zu machen. In diesem Fall kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde die Anzahlung geleistet hat oder sich mit ihr einverstanden erklärt hat.

6.  Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

7.  Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit und/oder beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren.

8.   Vertragsbestandteil ist neben unseren AGBs auch unsere Gebrauchs- und Pflegeanweisung.

9.   Sollten Sie sich für eine Stornierung der bei uns bestellten Waren entscheiden, können wir Ihrem Wunsch gegen eine Gebühr von 25% des Kaufpreises (entgangener Gewinn) entsprechen.

Preise – Zahlung

1.  Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Lieferung und Montage sind im Preis nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorgesehen. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet.

2.  Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne, Material- oder Warenkosten, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend den Kostensteigerungen oder Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.

3.  Preise in Katalogen und Werbebroschüren gelten nur für den im Katalog bestimmten Zeitraum.

4.  Der Kaufpreis ist spätestens bei Erhalt der Ware bzw. bei Anlieferung und ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zahlt der Kunde auch innerhalb von weiteren 10 Tagen nach Erhalt der Ware nicht, gerät er in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Zusätzlich sind wir berechtigt für jede Mahnung einen Betrag in Höhe von € 5,– zu berechnen.

Unsere Waren/Beschaffenheitsvereinbarungen (siehe auch unsere Gebrauchs- und Pflegeanweisung)

1.  Serienmäßig hergestellte Möbel oder waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Wir sind berechtigt, die Ausstellungsstücke zur Vertragserfüllung zu liefern. Es besteht aber, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, kein Anspruch auf die Ausstellungsware.

2.  Unwesentliche, dem Kunden zumutbare Farb- oder Maserungsabweichungen bei Holz-, Stein- und Kunststoffoberflächen sind zulässig. Bei Arbeiten nach Holzstücken oder Ergänzungsstücken wird keine Gewähr für identische Tönung und Holzstruktur übernommen. Zumutbare Abweichungen sind vertragsgemäß. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten, auch hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton, soweit diese Abweichungen zumutbar sind.

3. Soweit es sich bei unseren Produkten um Einzelstücke oder handgearbeitete Waren handelt, sind Abweichungen von den Katalogabbildungen oder den Ausstellungsstücken möglich. Unsere Waren sind zum überwiegenden Teil keine Massenware, sondern handgearbeitete Ware oder aufgearbeitete Einzelstücke. Unregelmäßigkeiten in Farbe, Form, Textur, Größe, Verarbeitung und „sichtbare“ Handarbeit stellen keinen Mangel dar, sondern werden von uns als Qualitätsmerkmal erachtet, welches mit der Besonderheit unserer Waren zusammenhängt. Auch bei der Verwendung von Naturprodukten, wie z. B. Leder, Leinen oder Holz stellen übliche Eigenschaften dieser Materialien, wie etwa Risse, Narben, etc., keine Materialfehler oder Mängel dar und können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für Massivholzmöbel, die aufgrund ihrer Beschaffenheit aus natürlichem, lebendigem Material ständig „arbeiten“, was beispielsweise zu Rissen oder einem Verziehen führen kann.

4. Soweit einzelne Waren als „1b-Waren“ gekennzeichnet sind, so wiesen wir darauf hin, dass es sich um Ware mit Mängeln handelt, für die wir dem Kunden auf Wunsch eine Mängelliste erstellen und die wir wegen dieser Mängel zu reduzierten Preisen anbieten.

5.  Grundsätzlich empfehlen wir keine Massivholzmöbel bei einer Fußbodenheizung und in Nähe eines Kamines aufzustellen.

Lieferung – Montage

1.  Bei unseren Waren handelt es sich grundsätzlich um Abholware, die bei uns zur Abholung bereitgestellt wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Verfügbarkeit sofort, andernfalls innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen nach Benachrichtigung über die Verfügbarkeit abzuholen.

2.  Eine Lieferung und Montage der Ware erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder angeboten wurde und ist gesondert zu vergüten. Treffen wir den Kunden trotz vereinbartem Liefertermin nicht an, hat der Kunde die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten zu tragen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur im Umkreis von 100 km und nur im Inland. Gegebenenfalls können wir mit dem Kunden im Einzelfall eine andere Form der Lieferung vereinbaren. Die Lieferung erfolgt bis an die erste verschließbare Tür, in der Regel die Hauseingangstür. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang möglich und ausreichend ist. 

3.  Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über den vereinbarten Lieferumfang hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten ausgeführt, sind wir nicht Auftragnehmer, sondern unser Mitarbeiter.

Leistungszeit

1.  Soweit die gewünschte Ware nicht vorrätig ist, erfolgt eine Lieferung/Bereitstellung der Ware unverzüglich nach unserer Selbstbelieferung. Ein vereinbarter Liefertermin erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Im Falle einer Verzögerung des Liefertermins werden wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

2.  Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

Eigentumsvorbehalt

1.  Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2.  Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 % übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.

3.  Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch die erforderlichen Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Waren entstehen.

4.  Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

5.  Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Gefahrübergang

1.  Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei einer Lieferung erst mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

2.  Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person auf den Unternehmer über.

3.  Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

Gewährleistung

1.  Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

2.  Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3.  Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die nachstehenden Haftungsbeschränkungen.

4.  Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

5.  Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Empfang der Ware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Empfang der Ware.

6.  Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Haftungsbeschränkungen

1.  Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden.

2.  Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Schlussbestimmungen

1.  Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

2.  Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.  Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Viernheim. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

4.  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 Garantiebedingungen

§1

Der Garantiegeber gewährleistet, dass die mit der Garantie beworbenen Produkte nach den branchenüblichen Maßstäben für industriell gefertigte Möbel und unter der Berücksichtigung des Preis /Leistungsverhältnisses bei Übergabe frei von Material -und Verarbeitungsmängeln sind. Entsprechendes gilt für die in Teil-/Handarbeit hergestellten Produkte und Produktoberflächen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um individuelle Einzelstücke handelt, sodass Abweichungen in Erscheinung und Beschaffenheit gegenüber den ausgestellten oder abgebildeten Produkten unausweichlich sind. Die Angaben sind grundsätzlich ungefähre Maße. Diese Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die Verwendung im privaten Bereich und die eingesetzten Materialien, Oberflächenbeschaffenheit, Funktionssicherheit sowie die fachgerechte Verarbeitung. Toleranzen bei Möbeln bzw. Möbelteilen sind bei industriellen Serienprodukten und bei Produkten, die in Teil-/Handarbeit entstehen, fertigungstechnisch nicht zu vermeiden. Liegen die Abweichungen/Toleranzen in Farbe, Maßen und Struktur innerhalb der nationalen und internationalen Normen, handelt es sich dabei nicht um einen Sachmangel sondern um „warentypische Eigenschaften“. Ansprüche bestehen nur für die bemängelte Sache und nicht auf den gesamten Lieferumfang.

§2

Die Laufzeit der Garantie beginnt bei Übergabe der Ware an den Erstkäufer und kann nur durch diesen geltend gemacht werden. Der räumliche Geltungsbereich der Garantie erstreckt sich auf den Geltungsbereich des anwendbaren Rechts bei Abschluss des Kaufvertrages. Durch die Garantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer der Ware und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen den Hersteller des Produktes nicht beschränkt. Bei Veräußerung der Möbel an Dritte erlischt die Garantie.

§3

Der Garantieanspruch beinhaltet die Behebung des Sachmangels und erfolgt über den Vertragspartner. Der Garantiegeber kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Ware bereitstellen. Bei Nachbesserung kann das mangelhafte Teil entweder instandgesetzt oder ausgetauscht werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere Aufwendungsersatzansprüche oder Schadenersatz-ansprüche werden durch diese Garantie nicht begründet. Liefert der Garantiegeber aufgrund eines begründeten Garantieanspruches ein neues Produkt, so kann der Garantiegeber vom Garantienehmer Rückgabe des mangelhaften Produktes und Zahlung einer angemessenen Entschädigung verlangen. Die Folgegarantie bezieht sich nur auf das ausgetauschte Neuteil, nicht auf das gesamte Möbelstück.

 

  • §4

Von der Garantie nicht erfasst sind:

  • warentypische, natürliche und normale Verschleißerscheinungen
  • Schäden, welche bei unsachgemäßen Transport, Lieferung oder Montag/Demontage entstanden sind. Schäden, welche z. B. durch scharfkantige/spitze Gegenstände entstehen (Auspacken der Ware, Essbesteck etc.)
  • Schäden infolge extremer Umwelteinflüsse (z.B. extreme Trockenheit/Luftfeuchtigkeit, Licht und Temperaturen), infolge unsachgemäßem Umgang mit Feuchtigkeit bzw. Flüssigkeiten, infolge der Verwendung von nicht geeigneten Pflegemitteln, infolge mutwilliger Zerstörung, infolge Verschmutzung z.B. durch Haustiere, Körperschweiß, Körperpflegemittel o.ä.
  • Natürliche Veränderung des Massivholzes (Verzug, Ausbleichung, Risse etc.) oder aufgrund von Umgebungseinflüssen
  • Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung/Überbelastung
  • Schäden durch Anschmutzungen, Hitzequellen, Witterungseinflüsse
  • Schäden durch unsachgemäße Reinigung, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche
  • Gewerbliche Nutzungen
  • Schäden infolge von Schimmelpilzbildung/Quellschäden in Neubauten z.B. durch extrem hohe Luftfeuchtigkeit/Mangel der Luftzirkulation bzw. zu nah an die Wände gestellte Möbelteile.

§5

Die Garantie kann nur aufgrund des Kaufvertrages oder eines entsprechenden Rechnungsbeleges geltend gemacht werden. Bitte bewahren Sie alle Unterlagen auf.

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